thomas plaschil
rechtsanwalt und
fachanwalt für verkehrsrecht
fachanwalt für miet- und wohnungseigentumsrecht
mediator

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten.
Für die zusätzliche Qualifikation zum Titel "Fachanwalt für Verkehrsrecht" habe ich besondere praktische und theoretische Kenntnisse nachgewiesen in den Bereichen:

  • Verkehrszivilrecht, insbesondere zu Fragen der Haftung nach Unfällen und zu Verträgen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen (Kaufvertrag, Reparaturvertrag, Mietvertrag, Versicherungsvertrag, etc.)
  • Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung (Haftpflicht), Kasko-u. Teilkaskoversicherung sowie Personenversicherungen (z.B. Unfallversicherung),
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
  • Fahrerlaubnisrecht (Verkehrsverwaltungsrecht; z.B. Kraftfahreignung [MPU] und KfZ-Zulassung)
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
  • Begutachtung von Personen- und Sachschäden

Das Angebot richtet sich an Privatpersonen, Freiberufler und Firmen, insbesondere an alle Kraftfahrer, Radfahrer, Fußgänger, Autohäuser, Werkstätten, Sachverständige sowie an Behörden.


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